Corporate Law Greece
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Gesellschaftsrecht in Griechenland


Griechenland erlebt in den letzten Jahren einen bemerkenswerten wirtschaftlichen und politischen Aufschwung und stellt somit ein attraktives Geschäftsziel für Unternehmer und Fachkräfte aus aller Welt dar. Dank unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnisse des griechischen Wirtschaftsumfelds können wir internationalen Investoren qualitativ hochwertige Unterstützung bieten – sei es beim Aufbau eines Start-ups oder bei der Expansion ihres Unternehmens in Griechenland.

 

Corporate Law Greece
Unsere Leistungen im Bereich Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:
Establishing a Family Office in Greece

Gründung eines Family Office in Griechenland
Für die Gründung und den Betrieb von Vermögensverwaltungsgesellschaften mit Sonderzweck gelten klare und transparente Regelungen. Diese bieten zudem Anreize zur Feststellung des zu versteuernden Einkommens von Familien und Büros auf Grundlage der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem steuerlichen Wohnsitz in Griechenland entstanden sind. Diese Tätigkeiten sind von den jeweiligen Gesellschaften durchzuführen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


VORAUSSETZUNGEN
Das Family Office:

  • Muss innerhalb von 12 Monaten ab seiner Gründung mindestens 5 Mitarbeitende in Griechenland beschäftigen
  • Muss jährlich mindestens 1.000.000 Euro an Betriebsausgaben in Griechenland tätigen

Betrieb eines Family Office in Griechenland:

  • In jeder zulässigen Rechtsform (z. B. AG, GmbH, Personengesellschaft etc.), mit Ausnahme gemeinnütziger juristischer Personen
  • Ausschließlicher Zweck: Unterstützung von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Griechenland sowie deren Familienangehörigen bei der Verwaltung und Organisation ihres Vermögens und ihrer Investitionen

STEUERLICHE BEHANDLUNG UND GEWINNE:

  • Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens gemäß der Cost-Plus- Methode (CPM) der OECD, mit einer Gewinnmarge von 7 % auf alle Ausgaben und Abschreibungen (ohne Einkommensteuer)
  • Alle dokumentierten Ausgaben werden bei Anwendung des Fixgewinnsatzes steuerlich anerkannt, sofern sie gemäß griechischer Gesetzgebung nachgewiesen sind
  • Anwendung des regulären Körperschaftsteuersatzes von 22 % ab dem Steuerjahr 2021
  • Mehrwertsteuer: Interne Transaktionen zwischen dem Family Office und den beteiligten Personen gelten als innerbetriebliche Vorgänge und unterliegen nicht der Umsatzsteuer
  • Quellensteuer auf Zahlungen gemäß den allgemeinen steuerlichen Vorschriften
  • Der rechtliche Rahmen für Family Offices soll zusätzlich zur Gewinnung neuer natürlicher Personen mit ausländischem Steuerwohnsitz beitragen und gilt für alle, die bereits oder künftig gemäß den allgemeinen oder speziellen Bestimmungen der Artikel 5A, 5B und 5C des Einkommensteuergesetzes steuerlich in Griechenland ansässig sind
  • Eine Durchführungsverordnung mit detaillierten Regeln zur Anwendung dieses neuen wirtschaftlichen Rahmens wird in Kürze erwartet
TAX TREATMENT AND PROFITS:
Business Formation & Company Registration

Unternehmensgründung & Handelsregistereintrag

  • Beratung zur optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen (z. B. IKE, AG, GmbH oder Zweigniederlassung)
  • Abwicklung der Unternehmensgründung und Registrierung beim griechischen Handelsregister (GEMI)
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Unterlagen zur Unternehmensführung
  • Beantragung von Steuernummern und Durchführung steuerlicher Registrierungen
  • Sicherstellung der vollständigen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Hinblick auf Unternehmens-, Arbeits- und Steuerrecht
  • Laufende rechtliche Unterstützung und Beratung im Tagesgeschäft

Vorteile eines Unternehmensstandorts in Griechenland

  • Niedriger Körperschaftsteuersatz – Festgelegt auf 22 %, einer der wettbewerbsfähigsten Sätze in Europa
  • Spezielle Steuerregime – Einschließlich einer Pauschalsteuer von 100.000 € für Nichtansässige mit hohem Vermögen sowie Steuervergünstigungen für ausländische Rentner
  • Gründerfreundliche Gesetzgebung – Das Gesetz 5162/2024 erlaubt Drittstaatsangehörigen, durch Investitionen in griechische Start-ups eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten
  • Modernes Bank- und Finanzsystem – Das reformierte griechische Bankwesen gewährleistet sichere Transaktionen und moderne Finanzinstrumente

Warum Sie uns vertrauen können
Die Kanzlei Georgaki & Partner besteht aus einem erfahrenen Team von Juristinnen und Juristen mit über 17 Jahren Fachkompetenz. Unser fundiertes Wissen im griechischen Recht sowie unsere Spezialisierung auf Immobilien und Investitionen ermöglichen es uns, Ihnen erstklassige rechtliche und beratende Dienstleistungen zu bieten – maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Vertrauen Sie uns, wenn es darum geht, die Komplexität des griechischen Rechtssystems sicher zu meistern und optimale Ergebnisse für Ihre Investitionen und geschäftlichen Ziele zu erzielen.

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